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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Hotel - Restaurant
WALDHAUS WILHELM 
67487 MAIKAMMER 


Lieber Gast ! 
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. 
Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. 

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1. Abschluss des Vertrages 
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/ werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

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2. An- und Abreise 
Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22:00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

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3. Leistungen und Preise 
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MWSt. nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluß und Anreise mehr als drei Monate liegen, behält sich das Hotel vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO.

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4. Zahlungen 
Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises verlangen. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar, spätestens bei Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller automatisch die Vorauszahlung zu leisten; und den Rest der Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an. Bei Nachlassrechnungen können keine Kreditkarten akzeptiert werden.

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5. Rücktritt 
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ist der Individualgast verpflichtet: 
    A.    bei der Übernachtungsvereinbarung = 80% 
    B.    bei der Halbpension =70% 
    C.    bei der Vollpension = 60% 
des vereinbarten Preises für die Dauer der Reservierung zu zahlen.

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Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. 


Es gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen: 
    A.    bis 42 Tage vor Ankunft = kostenfreie Abbestellung 
    B.    bis 28 Tage vor Ankunft = Zahlung von 50% des vereinbarten Preises. 
    C.    Wenn später als vier Wochen vor der Ankunft abbestellt wird, zahlt der 
            Besteller 80 % des vereinbarten Preises, soweit die betreffenden Zimmer 
            nicht an andere Gäste vermietet werden können.

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Soweit dem Hotel darüber hinaus aufgrund der Bestellung besondere Kosten entstanden sind, sind diese in voller Höhe vom Besteller zu ersetzen. Das Hotel empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen.

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6. Haftung 
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher, oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom Vertag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können. 
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

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7. Schlussbestimmungen 
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat.

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